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   EuGH, 04.02.2000 - C-17/98   

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https://dejure.org/2000,1083
EuGH, 04.02.2000 - C-17/98 (https://dejure.org/2000,1083)
EuGH, Entscheidung vom 04.02.2000 - C-17/98 (https://dejure.org/2000,1083)
EuGH, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - C-17/98 (https://dejure.org/2000,1083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Emesa Sugar

    Artikel 222 EG; Artikel ... 6 Absatz 2 EU; Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Artikel 6 Absatz 1; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 18; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 59 und 61
    Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Grundrechte - Wahrung durch den Gerichtshof - Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention - Recht eines jeden auf ein faires Verfahren - Zurückweisung eines Antrags, die Einreichung einer Stellungnahme zu den ...

  • EU-Kommission

    Emesa Sugar

  • Wolters Kluwer

    Gestattung der Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts; Vorabentscheidung über die Gültigkeit des Beschlusses 97/803/EG des Rates vom 24. November 1997 zur Halbzeitänderung des Beschlusses 91/482/EWG über die Assoziation ...

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; EGV Art. 222; ; EG-Satzung Art. 18; ; EG-Satzung Art. 59; ; Beschluss 97/803/EG; ; Beschluss 91/482/EWG; ; EMRK Art. 6 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Emesa Sugar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Grundrechte - Wahrung durch den Gerichtshof - Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention - Recht eines jeden auf ein faires Verfahren - Zurückweisung eines Antrags, die Einreichung einer Stellungnahme zu den ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-665
  • DVBl 2000, 548
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • EuGH, 06.10.2021 - C-882/19

    Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das

    Es handelt sich somit nicht um eine an die Richter oder die Parteien gerichtete Stellungnahme, die von einer Behörde außerhalb des Gerichtshofs herrührt, sondern um die individuelle, begründete und öffentlich dargelegte Auffassung eines Mitglieds des Organs selbst (Beschluss vom 4. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, EU:C:2000:69, Rn. 13 und 14).
  • EuGH, 04.05.2016 - C-346/14

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 4 Abs. 3

    Zunächst ist festzustellen, dass die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und die Verfahrensordnung nicht die Möglichkeit für die Parteien vorsehen, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (Beschluss vom 4. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, EU:C:2000:69, Rn. 2, und Urteil vom 6. September 2012, Döhler Neuenkirchen, C-262/10, EU:C:2012:559, Rn. 29).
  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Der Gerichtshof kann gemäß Artikel 61 seiner Verfahrensordnung die mündliche Verhandlung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auch auf Antrag der Parteien wieder eröffnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen für entscheidungserheblich erachtet (vgl. Beschluss vom 4. Februar 2000 in der Rechtssache C-17/98, Emesa Sugar, Slg. 2000, I-665, Randnr. 18).
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